Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1
Diese AGB finden Anwendung auf Rechtsverhältnisse, die durch Aufträge und Bestellungen eines Kaufmanns (wenn der Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört), einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens mit uns zustande kommen.

1.2
Unsere AGB gelten für sämtliche Lieferungen an die in Ziff. 1.1 genannten Abnehmer, soweit keine anderen Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt werden. Unsere AGB gelten als ausschließlich gültige Vertragsbedingungen und gehen anderen Regelungen, insbesondere entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Bestellers, vor. Soweit eine Bestellung unter Bezugnahme auf Einkaufsbedingungen erteilt wurde, die diesen AGB nicht entsprechen, wird solchen Einkaufsbedingungen in ihrer Gesamtheit hiermit widersprochen. Erfolgt eine Bestellung unter Bezugnahme auf ein spezielles Angebot unsererseits, gelten die darin genannten Bedingungen in Verbindung mit unseren AGB.

2. Auftrag

2.1
Unsere Angebote sind freibleibend und basieren stets auf unseren AGB, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist.

2.2
Ein Auftrag gilt erst als rechtsverbindlich angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt oder durch unverzügliche Auslieferung und Rechnungsstellung ausgeführt wird.

2.3
Technische und gestalterische Änderungen sind zulässig, sofern sie die technische Funktion, den gewöhnlichen Gebrauch und den Wert der bestellten Ware nicht wesentlich beeinträchtigen.

3. Lieferpflicht

3.1
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich die Lieferfähigkeit, Preisstellung oder Qualität der Waren unserer Zulieferer oder der Leistungen Dritter, von denen die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags wesentlich abhängt, erheblich verändern. Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung ist in jedem Fall Voraussetzung für unsere Lieferpflicht.

3.2
Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn sie aufgrund von Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht eingehalten werden kann. Bei dauerhafter Behinderung durch höhere Gewalt (Force Majeure), insbesondere durch Streik, Aussperrung oder Transportprobleme, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Schadenersatzansprüche bestehen. Wird eine vereinbarte Lieferfrist um mehr als vier Wochen überschritten, kann der Besteller eine angemessene Nachfrist setzen. Erfolgt die Lieferung auch dann nicht, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, sofern die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Schadenersatzansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

4. Preise

4.1
Alle Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

4.2
Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert berechnet.

4.3
Erhöhen sich die Material-, Lohn- oder Frachtkosten bis zur Lieferung und liegt zwischen Vertragsabschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, die Preise angemessen anzupassen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

5. Zahlungsbedingungen

5.1
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

5.2
Wechselzahlungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Wechsel-, Einziehungs- und Diskontspesen trägt der Besteller.

5.3
Der Besteller kann gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6. Lieferung, Gefahrübergang

6.1
Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen.

6.2
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Werk verlässt.

6.3
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

7. Gewährleistung

7.1
Liegt ein Sachmangel gemäß § 434 BGB vor und wurde dieser rechtzeitig gerügt, steht dem Besteller ein Nachbesserungsrecht zu. Ist Nachbesserung nicht möglich oder unwirtschaftlich, können wir nach unserer Wahl eine Ersatzlieferung vornehmen oder vom Vertrag zurücktreten.

7.2
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz für Folgeschäden, sind ausgeschlossen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

7.3
Gewährleistungsansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Gefahrübergang.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Wechsel und Schecks gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung.

8.2
Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verarbeitet oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung.

8.3
Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

8.4
Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderungen berechtigt, solange er nicht in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und die Forderungen selbst einzuziehen.

8.5
Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

8.6
Der Besteller hat uns unverzüglich über Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder die abgetretenen Forderungen zu informieren und uns die zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

9. Zahlungsverzug

9.1
Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder treten erhebliche Verschlechterungen in seinen finanziellen Verhältnissen ein, werden alle offenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorkasse auszuführen.

9.2
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

9.3
Der Besteller ist nicht berechtigt, gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, seine Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

9.4
Sollte der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintreten, sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzufordern und anderweitig darüber zu verfügen. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt hierin nicht, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich.

10. Haftung

10.1
Unsere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sofern der Besteller Ansprüche gegen diese geltend macht.

10.2
Von dem in Ziff. 10.1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig ist. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.3
Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10.4
Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

11.1
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Auftrag ist Allersberg.

11.2
Gerichtsstand ist Nürnberg. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

11.3
Für die Rechtsverhältnisse zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

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